Erklärung der Schiffbarkeit und des Gemeingebrauches am Berzdorfer See – Anglerverband legt Widerspruch ein

Allgemeinverfügungen schränken Fischereirechte unangemessen ein

Das Präsidium des AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. (AVE) hat am 09. September 2022 einen einstimmigen Beschluss gefasst, Widerspruch gegen die Allgemeinverfügungen zur Erklärung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See einzulegen. Zu groß waren die Einschränkungen, die mit diesen Allgemeinverfügungen einhergingen. Die Erklärung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See unter den veröffentlichten Bedingungen könnte der Anfang vom Ende des Angelns sein, wie wir es kennen.

Warum ist das so?

Laut Allgemeinverfügung darf der Berzdorfer See fünf Monate im Jahr überhaupt nicht mit Booten befahren werden. Zudem ist jegliche Bootsbefahrung in den Nachtstunden inkl. der Dämmerung verboten. Demzufolge ist das Angeln vom Boot auch in der Dämmerung und Nacht staatlich nicht zulässig. Darüber hinaus sind große Flächen dauerhaft von jeder Bootsbefahrung ausgenommen. Das Gewässer ist gerade einmal zu 21 % vom Boot aus nutzbar, wenn man alle Flächensperrungen und zeitlichen Einschränkungen zusammenzählt.

Übersicht über die Verbotszonen am Berzdorfer See

Als Begründung für derartige Einschränkungen führen die Landesdirektion Sachsen (LDS) und der Landkreis Görlitz als verfahrensführende Behörden den Arten- und Naturschutz an. Demnach reicht ein einzelnes Boot aus, um eine erhebliche Störung von besonders geschützten Vogelarten zu rechtfertigen. Dabei geht es nicht darum, ob das Boot tatsächlich ein Individuum oder einen ganzen Bestand vernichtet. Nein, es reicht aus, wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ob es das könnte. Deshalb unterbindet man lieber gleich den Großteil der Bootsnutzung. Gerechtfertigt werden Einschränkungen mit EU-Vorgaben und höchstrichterlichen Urteilen. Hier kann man nur sagen, armes Deutschland! Wir sind offensichtlich in Sachsen nicht mehr in der Lage, selbst zu denken und zeigen mit dem Finger auf Brüssel und die Gerichte, deren Richter nur das umsetzen müssen, was die Legislative vorgibt. Der gesamte Strukturwandel in der Lausitz und im mitteldeutschen Raum wird mit einer solchen Behördensichtweise in Frage gestellt.

Das Novum in den Verwaltungsverfahren am Berzdorfer See und die eigentliche Brisanz liegen darin, dass der Angelfischerei durch das grüne sächsische Umweltministerium die Mitwirkung an der Hege abgesprochen wurde. Die Landesdirektion Sachsen und der Landkreis Görlitz haben diese Argumentation offensichtlich dankbar aufgegriffen, um gleich einmal das ganze Sächsische Fischereigesetz und unsere Gemeinwohlleistungen als Angler ad absurdum zu führen. Das Angeln ist neuerdings auf dem Papier nicht mehr als nur ein Freizeitsport. Ein Hegebeitrag der Angelfischerei wird nicht anerkannt. Der Fischfang mit der Handangel durch Erlaubnisscheininhaber, also unseren knapp 50.000 Mitgliedern, wird nicht mehr als fischereiliche Maßnahme akzeptiert.

Daher haben die Verwaltungsverfahren am Berzdorfer See Referenzcharakter für alle weiteren Gewässer in Sachsen.

Sie haben Interesse an mehr Hintergrundinformationen? Dann lesen Sie die beigefügten Anlagen.

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Anlagen:

Die Allgemeinverfügungen im Fokus

Strukturwandel in Gefahr – Grundsatzproblematik

 

 

 

Schiff ahoi und gute Fahrt auf dem Berzdorfer See – aber nicht so!

Gemeinsame Information des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. und des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. vom 26.08.2022

Dresden, 26.08.2022

Am 25.08.2022 verkündete die Landesdirektion Sachsen die Erklärung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See. Die Inhalte der veröffentlichten Allgemeinverfügungen sind ein herber Schlag ins Kontor der organisieren Anglerschaft und sicher auch nicht im Sinne anderer Wassernutzer am Berzdorfer See. Wir sind enttäuscht!

Aus aktuellem Anlass haben wir gemeinsam mit dem Landesverband Sächsischer Angler e. V. eine gemeinsame Information veröffentlicht. Diese finden Sie hier:

GEMEINSAME INFORMATION ZUM BERZDORFER SEE

 

Bärwalder See – Slippen von Jetskis über die Anglerslipanlage verboten!

Die beiden mit dem LVSA-Schließsystem versehenen Slipanlagen für Angler in Klitten und Merzdorf sind auschließlich zum Slippen von Anglerbooten gedacht. Die Gemeinde Boxberg hat uns informiert, dass am Ufer Merzdorf auch Jetskis eingesetzt wurden. Das ist verboten!

Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch unseres Verbandsschließsystems zum Entzug des Schlüssels führen kann und Verstöße durch die Wasserschutzpolizei und die Verbandsgewässeraufsicht geahndet werden.

Hitze und Trockenheit nehmen zu – was tun bei Fischsterben?

Dresden, 23.06.2022

Große Trockenheit seit Mai, ganztags Sonne und Temperaturen von über 30 Grad  – die Bedingungen für austrocknende Gewässer, Sauerstoffmangel und tote Fische nehmen von Tag zu Tag zu. Wenn die Nächte nun jeden Tag wieder etwas länger werden, steigt das Risiko eines Fischsterbens, besonders in den frühen Morgenstunden. Doch was ist zu tun und wo wende ich mich hin, wenn es ernst wird? In erster Linie ist eine schnelle Information und die Beantwortung der W-Fragen (wer, wann, wie, wo, was, wieviele) und die Übermittlung von Fotos an unseren Verband immer richtig. Doch auch wir sind nicht 24 Stunden verfügbar.

Nachfolgende Meldekette soll Anglern und Vereinen dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten:

Weiterhin hat der Sächsische Fischgesundheitsdienst die wichtigsten Informationen auf einem Merkblatt zusammengestellt.

Merkblatt TSK Fischsterben 2020

Lachs gesucht – auf der Suche nach Hinweisen

Die Fischereibehörde hat uns informiert, dass es im Januar 2022 einen Lachs-Anglerfang an der Elbe in oder bei Coswig gegeben haben muss, der bisher bei uns nicht dokumentiert ist.  Mündlich überliefert wurde der Fang eines 92 cm großen Milchners, der bereits einen großen Laichhaken hatte.

Die Fischereibehörde und wir benötigen möglichst viele Informationen über alle Lachsrückkehrer aus den sächsischen Gewässern.  Umso konkreter die Informationen sind, desto besser (Beantwortung der W-Fragen wer, wann, wo, wie, Fotos, Besonderheiten etc.)!

Die Informationen dienen dem Verständnis  über den Verlauf der Lachsaison und geben Aufschluss über den Erfolg der Besatzmaßnahmen und zur Rückkehr des Atlantischen Lachses in Sachsen. Auch sind sie im Rahmen unserer Hegeverpflichtung relevant, da das Projekt zur Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses als Artenschutzprojekt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Hege an der Elbe darstellt.

Wir bitten den Fänger oder die Fängerin sich mit sachdienlichen Hinweisen über den Lachsfang an info@anglerverband-sachsen.de und/oder an fabian.voelker@smekul.sachsen.de zu melden. Dies gilt auch für weitere Fänge größerer Lachse aus unseren Angelgewässern. Hierfür sprechen wir bereits im Vorfeld herzlichen Dank aus!

 

Neue Sächsische Fischereiverordnung am 01.06.2022 in Kraft getreten

01.06.2022

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat mitgeteilt, dass die Sächsische Fischereiverordnung am 01.06.2022 in Kraft getreten ist. Die Verordnung kann unter folgendem Link oder direkt als PDF-Datei eingesehen werden.

Unsere Erlaubnisscheine 2022 wurden schon auf den rechtlichen Stand der neuen Sächsischen Fischereiverordnung angepasst, sodass u.a. die darin enthaltenen Schonmaße und Schonzeiten aktuell sind.

Ökologische Sanierung Alter See in Glaubitz

Fertigstellung der Arbeiten am Alten See

Publizitätspflichten zum Fördervorhaben nach Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/ 2014

Projektträger: Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Str. 1, 01157 Dresden

Zeitraum der Umsetzung: Oktober 2020 – Mai 2022

Dieses Projekt wurde gefördert nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/ 2014)

Der Anglerverband „Elbflorenz” Dresden e.V. organisiert die Mitgliedsvereine im Regierungsbezirk Dresden seit Gründung des Bezirksfachausschusses Dresden des Deutschen Anglerverbandes